Die meisten Sportarten dürfen in ihrer ursprünglichen Art ohne große Einschränkungen ausgeübt werden. Voraussetzung für das Betreten nicht öffentlicher Sportanlagen ist allerdings der "Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr".
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Die Regeln für den Sport ab 19. Mai
Die Infektionszahlen gehen zurück, die Welt des Sports ist in diesen herausfordernden Zeiten auf dem Weg zur Normalität.
Die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass im Tennis Einzel und Doppel im herkömmlichen Sinn, Turniere sowie das Gruppentraining Indoor und Outdoor ab 19. Mai möglich sein werden. Somit können u. a. die Mannschaftsmeisterschaften Allgemeine Klasse und Senioren in allen Bundesländern ebenso starten wie die Bundesliga Allgemeine Klasse und Senioren.
Das Gesundheitsministerium setzt in dieser Verordnung bis 30. Juni weiters fest, dass die Voraussetzung für das Betreten der nicht öffentlichen Sportstätten in allen Sparten der Sportwelt der "Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr" ist. Das bedeutet, dass man auch die Tennisanlagen nur betreten darf, wenn man getestet, geimpft oder genesen (3G-Regel) ist. Selbsttests auf der Anlage werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis. Durch die 3G-Regel wird der Besuch der Restaurants und die Nutzung der Nassräume und Duschen in den Vereinen wieder möglich.
Der ÖTV und die Landesverbände werden sich weiter intensiv für den Tennissport, die Vereine und Mitglieder einsetzen und weitere Öffnungsschritte einfordern, damit der Tennisbetrieb in diesen herausfordernden Zeiten wieder zur Normalität zurückkehren kann.
Hier finden Sie detailliert die Verhaltensregeln, die auf Basis der Verordnung des Gesundheitsministeriums erstellt wurden und für den Tennissport Gültigkeit besitzen.