Aufgrund des schönen Wetters sind einige Tennisanlagen bereits bespielbar und auch gut gebucht. Was ist erlaubt, was nicht?
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Tennis im Freien
Da bis dato leider sämtliche Interventionen für eine Hallenöffnungen beim Ministerium erfolglos blieben, bleibt Tennis in der Halle zwar nach wie vor untersagt, Tennis im Freien ist jedoch gestattet. Aufgrund der aktuellen Schönwetterperiode sind ausgewählte steirische Tennisanlagen bereits gut gebucht.
Das sind die aktuellen Richtlinien von SportAustria, die bei der Ausübung des Tennissports im Freien zu berücksichtigen sind:
"Aktuell darf der Breitensport nur:
- mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
- mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),
- mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
- mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand),
- oder mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand)
betrieben werden.
Auf Sportstätten ist generell eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen davon ist die Sportausübung."
Quelle: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Basierend auf der kommenden Verordnung, wird der ÖTV die Verhaltensmaßnahmen anpassen und dann auf allen Seiten der LV veröffentlichen.
Bleiben Sie gesund!